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AGB

 

1. Geltungsbereich
1.1. Die Longworth Media GmbH & Co. KG (im Folgenden „Longworth Media“ genannt) erbringt ihre Dienste gegenüber Unternehmern (im Folgenden „Kunde(n)“ genannt) ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt). Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist einzelvertraglich etwas anderes vereinbart.
1.2. Diese AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn Longworth Media in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung ohne besonderen Vorbehalt erbringt.
1.3. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.4. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Verträge gleicher Art. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
1.5. Die Leistungen von Longworth Media richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne der Ziffer 1.4. dieser AGB. Sofern ein Verbraucher sich für die Leistungen von Longworth Media interessiert, besteht die Möglichkeit eine Anfrage unter der E-Mail-Adresse info@longworth.de zu stellen.

2. Urheber- und Nutzungsrecht
2.1. Auf die Entwürfe/Reinzeichnungen/Bilder/Werke, die von Longworth Media im Zuge der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung erstellt werden sofern es sich um persönliche geistige Schöpfungen handelt oder sie einem Leistungsschutzrecht zugänglich sind, finden die Regelungen des Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) Anwendung. Longworth Media ist insofern als Inhaberin aller relevanten Nutzungsrechte anzusehen, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
2.2. Unabhängig von ihrer Schutzfähigkeit im Sinne von Ziffer 2.1. dieser AGB, dürfen sämtliche von Longworth Media erstellten Werke ohne ausdrückliche Einwilligung der Longworth Media weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder vervielfältigt werden, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
2.3. Longworth Media überträgt dem Kunden die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den jeweiligen Arbeitsergebnissen im Sinne von Ziffer 2.1. dieser AGB. Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist, wird nur ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht eingeräumt.
2.4. Longworth Media behält auch bei der Einräumung des ausschließlichen Nutzungsrechts das Recht, die jeweiligen Arbeitsergebnisse und/oder Reproduktionen davon im Rahmen der Eigenwerbung und als Referenz selbst zu nutzen, sofern nicht betriebliche Belange des Kunden eine entsprechende Nutzung ausschließen und/oder ausdrücklich eine vertraglich eine andere Regelung getroffen wurde.
2.5. Das Recht zur Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte, sowie die Befugnis des Kunden Unterlizenzen zu erteilen, bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen Longworth Media und dem Kunden, in Textform.
2.6. Die Einräumung der Nutzungsrechte gegenüber dem Kunden setzt die vollständige Bezahlung der vereinbarten Vergütung voraus.
2.7. Entwürfe und Vorschläge des Kunden begründen weder ein eigenes Nutzungsrecht noch eine Miturheberschaft an dem finalen Arbeitsergebnis von Longworth Media.
2.8. Sofern Longworth Media für den Kunden eine Internetpräsenz erstellt, räumt der Kunde Longworth Media das Recht ein, das Logo von Longworth Media im Impressum der Website des Kunden einzubinden und über dieses auf die Website von Longworth Media zu verlinken, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
2.9. Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung, wird der Kunde alle Schutzvermerke (wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte) unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die Benennung des Urhebers.

3. Angebote, Vergütung
3.1. Vor Beginn der Tätigkeit erhält der Kunde ein Angebot, das den Umfang der Leistung quantitativ und qualitativ beschreibt. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, bleibt Longworth Media an ein Angebot längstens zwei Wochen nach dessen Zugang beim Kunden gebunden.
3.2. Alle Preise sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Ausnahme bildet das Online-Bestellportal für Fotografie („Die Bilderinsel“). Die dort angegebenen Preise sind Bruttopreise, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.3. Longworth Media ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu bestellen. Die Beauftragung der Fremdleistung bedarf der vorherigen Information und Zustimmung des Kunden. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
3.4. Reisekosten zum Firmensitz des Kunden werden nicht berechnet. Kosten für alle sonstigen erforderlichen Reisen werden dem Kunden nach seiner vorherigen Zustimmung berechnet.
3.5. Die Vergütung ist, wenn nicht anders vereinbart, bei Abnahme der Leistung fällig und ohne Abzug zahlbar. Der Rechnungsbetrag ist, soweit keine andere Zahlungsweise vereinbart ist, ohne Rücksicht auf Mängelrügen, 8 Tage nach Zugang der Rechnung fällig. Erfolgt die Abnahme der Arbeitsergebnisse in der Form einzelner Teilabnahmen, so wird nach erfolgter Teilabnahme eine entsprechende Teilvergütung von Longworth Media in Rechnung gestellt, welche gemäß den Regelungen dieser AGB zur Zahlung fällig wird. Das Gleiche gilt, sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde die Vergütung in abnahmeunabhängigen Abschlagszahlungen zu leisten hat.
3.6. Sind bildliche Entwürfe und/oder Fotografien ein wesentlicher Bestandteil des Auftrages (z.B. bei Logos oder der Erstellung von Corporate Designs), so ist die Vergütung mit Genehmigung der ersten Entwürfe bzw. Andrucke durch den Kunden fällig.
3.7. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann Longworth Media Vorauszahlung verlangen und noch nicht ausgelieferte Arbeitsergebnisse bis zur Leistung der Vorauszahlung zurückhalten. Diese Rechte stehen Longworth Media auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet.
3.8. Bei Zahlungsverzug ist Longworth Media berechtigt Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu erheben. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.
3.9. Bei einem Kauf von Bildern über das Online-Bestellportal für Fotografie („Die Bilderinsel“) werden die Produkte erst nach Zahlungseingang produziert und versandt.

4. Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten des Kunden
4.1. Der Kunde stellt Longworth Media auf Anfrage die sich in seinem Datenbestand befindlichen und für die jeweilige Leistungserbringung wesentlichen Daten, Informationen und Vorlagen zur Verfügung. Longworth Media wird diese Daten vertraulich behandeln.
4.2. Eine inhaltliche Überprüfung der Daten des Kunden durch Longworth Media, insbesondere hinsichtlich der Orthographie, wird nicht geschuldet. Die Gefahr etwaiger Fehler in den finalen Ergebnissen infolge fehlerhafter Grunddaten des Kunden trägt allein der Kunde.
4.3. Der Kunde sichert Longworth Media gegenüber zu, zur Übergabe und Verwendung der zur Verfügung gestellten Daten, Informationen und Vorlagen berechtigt zu sein und dass diese keine Schutzrecht Dritter verletzen. Der Kunde stellt Longworth Media von Ansprüchen Dritter frei, die diese im Zusammenhang mit einer Verletzung ihrer Rechte durch die vertragsgemäße Nutzung der Inhalte des Kunden durch Longworth Media dieser gegenüber geltend machen können. Der Kunde übernimmt hierbei auch die angemessenen Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung, einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung von Longworth Media zu vertreten ist. Der Kunde ist verpflichtet, Longworth Media im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

5. Gestaltungsfreiheit/Produktionsüberwachung
5.1. Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit für Longworth Media.
5.2. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist Longworth Media berechtigt, nach bestem Wissen und objektiver Beurteilung die notwendigen Entscheidungen zu treffen und Anweisungen zu geben.

6. Rohdaten/Layouts
6.1. Longworth Media ist nicht verpflichtet, es sei denn, dass zwischen den Parteien etwas Abweichendes vereinbart wurde, Rohdaten oder Entwürfe oder Layouts zur Erstellung der Arbeitsergebnisse an den Kunden herauszugeben.
6.2. Wünscht der Kunde die Herausgabe von Rohdaten oder Entwürfe oder Layouts, so ist dies gesondert zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

7. Lieferung, Gefahrenübergang
7.1. Soll das Werk oder die Ware versendet werden, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende und hierfür geeignete Person übergeben worden ist. Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf besonderen Wunsch und auf Rechnung des Kunden.
7.2. Für den Fall, dass sich der Versand der Ware an den Kunden aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, verzögert, erfolgt der Gefahrenübergang bereits mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden. Eventuell anfallende Lagerkosten hat nach Gefahrenübergang der Kunde zu tragen.
7.3. Longworth Media ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Im Falle von zulässigen Teillieferungen ist Longworth Media berechtigt, auch Teilrechnungen zu stellen.
7.4. Liefertermine sind nur verbindlich, sofern sie explizit vertraglich vereinbart wurden. Gerät Longworth Media in Lieferverzug, so ist zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach eigener Wahl zu.
7.5. Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken, ist Longworth Media berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben und bei längerfristigen Verzögerungen ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass hieraus irgendwelche Ansprüche gegen Longworth Media hergeleitet werden können. Als höhere Gewalt gelten alle für Longworth Media unvorhersehbaren Ereignisse oder solche, die – selbst wenn sie vorhersehbar waren -außerhalb des Einflussbereichs von Longworth Media liegen und deren Auswirken auf die Vertragserfüllung durch zumutbare Bemühungen von Longworth Media nicht verhindert werden können. Etwaige gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

8. Verzögerung der Leistung
8.1. Bei einer Verzögerung der Leistung hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Rücktrittsrecht nur, wenn die Verzögerung von Longworth Media zu vertreten ist.
8.2. Bei Verzug von Longworth Media ist der Kunde auf Verlangen von Longworth Media verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht.
8.3. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, Arglist, grober Fahrlässigkeit und bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

9. Mängelhaftung / Gewährleistung
9.1. Sind die von Longworth Media erstellten Arbeitsergebnisse mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Sachmängelgewährleistung. Hiervon abweichend gilt:
9.2. Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche und berechtigt den Kunden nicht dazu, die Abnahme der Arbeitsergebnisse zu verweigern. Ein unwesentlicher Mangel liegt insbesondere vor, wenn bei farbigen Reproduktionen geringfügige Abweichungen zum Original, oder im Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt, vorliegen. Sollte ein Teil der Arbeitsergebnisse einen nicht unwesentlichen Mangel aufweisen, berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Leistung. Etwas anderes gilt nur für den Fall, dass die Teilleistung für den Kunden ohne Interesse ist. Darüber hinaus dürfen Zahlungen des Kunden nur in einem Umfang zurückbehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu dem aufgetretenen Sachmangel stehen. Wird die Sache unentgeltlich überlassen, haftet Longworth Media für Mängel nur, soweit ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
9.3. Mängelansprüche entstehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Störungen. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche gegenüber Longworth Media, es sei denn der Kunde kann nachweisen, dass die gerügte Störung nicht durch diese Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten verursacht worden sind.
9.4. Die vorstehend geregelten Haftungsbeschränkungen gelten nicht:
9.4.1.für Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben,
9.4.2.für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seitens Longworth Media oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Longworth Media beruhen,
9.4.3.für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Longworth Media oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Longworth Media beruhen,
9.4.4. aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
9.4.5. aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz,
9.4.6. für den Fall, dass der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat, sowie
9.4.7. für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB.
9.5. Longworth Media hat im Falle der Nacherfüllung das Wahlrecht zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
9.6. Liefert Longworth Media zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, kann Longworth Media vom Kunden eine Nutzungsentschädigung gem. § 346 Abs. 1 BGB geltend machen. Sonstige gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
9.7. Handelt der Kunde als Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt.
9.8. Verletzt Longworth Media fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
9.9. Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten übernimmt Longworth Media keine Haftung.
9.10 Im Übrigen ist eine Haftung von Longworth Media ausgeschlossen.

10. Datensicherheit, Datenschutz
10.1. Die Datensicherung obliegt dem Kunden. Longworth Media ist berechtigt, Kopien zum
Zwecke der Archivierung anzufertigen und zu speichern. Dabei wird mit großer Sorgfalt und
Sicherheit vorgegangen. Für einen illegalen und/oder gewaltsamen Zugriff Dritter auf diese
Daten oder deren Verlust übernimmt Longworth Media keine Haftung.
10.2. Longworth Media bewahrt Stillschweigen über Informationen und Daten des Kunden und
gibt diese nicht an Dritte weiter, es sei denn der Vertragszweck erfordert dies und der Kunde hat einer Weitergabe zugestimmt. Der Kunde verpflichtet sich gleichzeitig, Informationen und Daten von Longworth Media nicht an Dritte weiter zu geben.

11. Schlussbestimmungen
11.1. Nebenabreden und Abänderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
11.2. Für die vertraglichen Beziehungen der Parteien gilt ausschließlich das Recht der Bundes-
Republik Deutschland
11.3. Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-
rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von Longworth Media. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz von Longworth Media ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag. Longworth Media ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.